Bushido als Betrüger überführt ?!
Da werden sich so einige mehr als nur freuen. Schon oft hat man im Fernsehen gesehen, wie der Saubermann Bushido junge Leute verklagen lässt, die angeblich Plagiate bei eBay verkauft haben.
Und da ist er gnadenlos, ob Papa, Sohn, Töchterlein, ob Recht oder Unrecht. Bushido macht da keine Ausnahme, denn er ist der Gute und die anderen sind immer die Bösen. Nicht selten hat er schon mit Gewalt gedroht, was immer wieder im TV gezeigt wurde, wenn andere ihn auf diese Sachen ansprechen wollten. Nach Aussagen im Internet kommen so jährlich an die 20.000 Unterlassungserklärungen zustande, die Bushido angeblich verschicken lässt. Leser von Bild.de bereichte, dass sie dafür dann jedes Mal runt 450 Euro an die beauftragten des Rappers überweisen sollen.
Einen MTV Europe Music Award in der Kategorie „Best German Act“ hat er damals, 2006, gewonnen. Das Album „Von der Skyline zum Bordstein zurück“ verkaufte sich über 200.000 Mal und bekam sogar Platin. Doch da hat er sich wohl zu sehr inspirieren lassen von den Prinzen denn „Das ist alles nur geklaut…“. So entschied das Gericht in Hamburg heute.
Der „Ausnahmerapper“ und Songwriter hat sich erdreistet, nicht nur hier und da mal „hinzuhören“ er hat gleich bei acht Stücken der französischen Gothic-Band Dark Sanctuary zugelangt. Aber auch bei anderen Alben hat er seinem Stil Treue geschworen und sich mindestens bei weiteren fünf Liedern „inspirieren“ lassen.
Jetzt kommt es aber knüppeldick für den 31 jährigen Rapper. Er muss zum einen 63.000 Euro an die Originalkomponisten bezahlen. Weiter steht Dark Sanctuary ein noch nicht bezifferter Schadensersatz zu. Noch mehr Ärger dürfte er aber mit seinem Label „ersguterjunge“ sowie der Plattenfirma „Universal Music“ bekommen, denn die dürften nun richtig tief in die Tasche greifen. Zum einen müssen sie alle noch im Umlauf befindlichen CDs zurückrufen und vernichten und zum anderen müssen sie die Tonträger komplett aus dem Verkauf nehmen.
Es drehte sich bei den Vorwürfen zur Urheberrechtsverketzung um folgende Titel: „Sex in the City“, „Bloodsport“, „Goldrapper“, „Janine“, „Es ist ok“ und „Träne aus Blut“. Die betroffenen Alben bzw. Sampler sind unter anderen „Von der Skyline zum Bordstein“, „Bravo Hits 56“ und „The Dome Vol. 41“.
Das Gericht hatte als Gutachter den Musikwissenschafter Prof. Dr. Helmut Fladt hinzugezogen. Dieser stützte bereits 2008 den Vorwurf der französischen Band. So wundert auch das Zitat des Anwalts der Klägerseite, Alenxandre Duve nicht mehr: „mir ist noch nie eine derart drastische Ausplünderung einer urheberrechtlich geschützten Quelle begegnet wie in diesem Fall“.
Bushido selbst war bei dem Prozess nicht anwesend. Aber eines ist wohl klar, hatte er noch vor Wochen damit getönt, für unsere Bürger sogar in Europa politisch einstehen zu können, wird er sich diesen Traum nun erst einmal abschminken können. Ebenso sollte ihm dann auch nachträglich der MTV Award aberkannt werden, sowie die Platinauszeichnung für das damalige Album.
Gegen das Urteil können seine Verteidiger noch Einspruch einlegen, da es noch nicht rechtskräftig ist. Wird man keine Berufung innerhalb von 4 Wochen einlegen, wird das Urteil rechtskräftig und es müssen 11 Alben eingestampft werden.